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§ 13a EStG,Nacherklärung von Einkünften,Liebhaberei

Ein Rechtsanwalt züchtet hobbymäßig Pferde. Diese Tätigkeit wurde bisher als steuerliche Liebhaberei eingestuft. Nun wurde bekannt, dass er für die Wiesen, die in seinem Eigentum stehen und die zur Futtererzeugung für die Pferde dienen, landwirtschaftliche Förderprogramme in Anspruch nimmt (Ausgleichszulage, Bergbauernprogramm, Landschaftspflege etc.). Auch unter Hinzurechnung dieser Zuschüsse werden die Kosten der Pferdezucht nicht gedeckt, sondern weiterhin Verluste erzielt. Frage: Müssen die Zuschüsse in jedem Fall versteuert (und damit für die Vergangenheit nachgemeldet) werden, oder ist eine Kompensation mit den Ausgaben für die Pferdezucht möglich, da er die Wiesen ja nur zur Futtererzeugung für seine Pferde verwendet?
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