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Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen bei nicht bilanzierenden Landwirten,§ 6c EStG,Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen,§ 13a EStG

Ein Mandant von uns betreibt zusammen mit seiner Schwester den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb des verstorbenen Großvaters (in Form einer GbR) weiter. Auf den land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken befinden sich auch ehemalige Stallungen/Nebengebäude. Die GbR plant eventuell, die Stallungen/Nebengebäude zu Sozialwohnungen um-/auszubauen und eine §-6c-Rücklage auf den Neu-/Umbau zu übertragen (denn kürzlich hat die GbR ein nachträglich als Bauland ausgewiesenes Grundstück gewinnbringend veräußert). Sind die geplanten Sozialwohnungen Betriebsvermögen des LuF-Betriebs? Und ist die Rücklagenübertragung möglich?
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