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§ 14 i.V.m. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG,§ 6b Abs. 3 EStG

Unser Mandant besaß land- und forstwirtschaftliches Vermögen, welches er nach und nach veräußert hat. Der erste Verkauf fand im Kalenderjahr 2020 statt und hat einen Veräußerungsgewinn von rund 520.000 € erzielt. Hierfür wurde in voller Höhe eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet. Im Kalenderjahr 2021 hat der Mandant nunmehr alle restlichen Flächen veräußert. Für den daraus resultierenden Veräußerungsgewinn soll ebenfalls in voller Höhe eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet werden. Ist eine Bildung dieser Rücklage möglich oder ist eine Betriebsaufgabe zu erklären?
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