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Einkommensteuer,Land- und Forstwirtschaft,Aufstockung

Mandant A erwarb im Jahr 1994 ein kleines Waldstück mit 4,05 ar. Dieses Waldstück wurde von A weder aufgeforstet, noch hat er es bewirtschaftet bzw. nutzte er das Holz. Er ließ den Wald lediglich vegetieren. Im Jahr 2020 veräußerte er das Grundstück. Mit der Veranlagung möchte das Finanzamt einen Veräußerungsgewinn aus Land- und Forstwirtschaft versteuern. Gibt eine Möglichkeit, die Argumentation des Finanzamts, eine Bestockung der Flächen erfolgte durch den natürlichen Samenflug und somit liegt ein Forstbetrieb vor, auszuhebeln?
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