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§ 6 Abs. 3 EStG,Infektion landwirtschaftlicher Betriebe nach § 15 Abs. 3 Nr.1 EStG

Sohn von Mandant möchte eine landwirtschaftlich genutzte Halle in Wohnraum (eigengenutzt) umbauen. Um die steuerfreie errichtungsbedingte Entnahme zu erhalten, soll vorab der landwirtschaftliche Betrieb an den Sohn übergeben werden. Problem: Der Mandant betreibt auf der landwirtschaftlichen Hofstelle einen Gewerbebetrieb. Eine auf der Hofstelle befindliche Halle wird zum Teil landwirtschaftlich und zum Teil im Gewerbebetrieb genutzt und befindet sich dementsprechend zu 1/3 im Betriebsvermögen des Gewerbebetriebs. Den Gewerbebetrieb will der Mandant noch selbst weiterführen, er soll nicht mit übergeben werden. Wird nun die Landwirtschaft mit der Hofstelle an den Sohn übergeben, muss der gewerblich genutzte Teil der Halle aus dem BV des Gewerbebetriebs entnommen werden. Dies soll verhindert werden. Im Raum steht derzeit eine GbR, in die die Landwirtschaft und der Gewerbebetrieb eingebracht werden sollen. Infiziert die GbR wg. Gewerbebetrieb die landwirtschaftlichen Einkünfte? Ergeben sich andere steuerliche Probleme?
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