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Land- und Forstwirtschaft,Gewinnermittlung

Die Ermittlung des Gewinns aus Einnahmen aus Holznutzungen können unter den Voraussetzungen des § 51 EStDV mit einem pauschalen Betriebsausgabenabzug von 55 % der Einnahmen ermittelt werden. Eine Voraussetzung ist, dass nur 50 ha vorliegen dürfen. Hierbei wird auf den Betrieb abgestellt. Das bedeutet meines Erachtens nicht pro Steuerpflichtiger, sondern pro Forstbetrieb, egal wie viele Steuerpflichtige daran beteiligt sind. Ist dies korrekt? In unserem Fall wird aus einem Ein-Mann-Forstbetrieb eine GbR, da die Ehefrau des Unternehmers Miteigentümerin der Grundstücke ist, immer zu je 1/2.
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