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§ 14 EStG,Realteilung landwirtschaftlicher Personengesellschaften,Erbengemeinschaften und Ausscheiden einzelner Anteilseigner

Eine nicht mehr aktive vermietete Landwirtschaft (keine Betriebsaufgabe erklärt) wurde an fünf Kinder vererbt, wobei ein Kind (im Folgenden T genannt) behindert ist und eigentlich von einer Schwester vertreten wird, die wegen Interessenkollision aber nicht tätig werden darf, so dass ein Rechtsanwalt zur Vertretung der T beauftragt wurde. Dieser verlangt nun, dass der Anteil der T gesondert gehalten werden muss oder in Geld ausgezahlt wird. Eine Auszahlung durch die vier übrigen Geschwister würde unseres Erachtens zu einer Versteuerung bei T führen mit Aufdeckung der stillen Reserven und neuen Anschaffungskosten bei den übrigen vier Geschwistern. Oder würde dies sogar auch einer zwangsweisen Betriebsaufgabe bei den übrigen Geschwistern führen? Wäre eine Realteilung zu Buchwerten eventuell eine Lösung?
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