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Einkommensteuer,LuF,Betriebsvermögen

Ein Mandant erwirbt 1997 für 600.000 DM Ländereien in einem Umfang von 40 ha Ackerland und 60 ha Forstfläche. Das Ackerland wird sofort nach dem Erwerb an einen Landwirt verpachtet, die Forstfläche selbst bewirtschaftet. Der seinerzeitige Steuerberater hat auch das Ackerland dem angenommenen einheitlichen Betrieb der Land- UND Forstwirtschaft zugeordnet und im Anlagenverzeichnis als Anlagevermögen ausgewiesen. Jetz steht die Veräußerung des Ackerlandes an. Wäre dieses im Privatvermögen, erfolgte die Veräußerung steuerfrei. Ist das Ackerland zwingend landwirtschaftliches Betriebsvermögen oder hätte dieses als Privatvermögen behandelt werden können und damit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erzielt worden? Kann dieser Fehler noch geheilt werden?
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