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§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG,§ 1a Abs. 2 Satz 1 EStG,§§ 8,9 AO,§§ 26,26b EStG,Zusammenveranlagung mit EU-Ausländer

Mandantin mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Inland bezieht ausschließlich inländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (EK nach § 19 EStG: 29000). In 2018 heiratet sie einen Franzosen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Frankreich. Dieser bezieht ausschließlich Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen (EK 56000). Besteht die Möglichkeit der Zusammenveranlagung in Deutschland?
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