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Betriebsfahrrad,Privater Nutzungsanteil,§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Genauso wie ein betriebliches Fahrrad (z.B. Pedelec) vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuerfrei überlassen werden kann, kann auch der Unternehmer nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 6 EStG ein betriebliches Fahrrad steuerfrei privat nutzen. 1. Gilt dies auch für einen Betreiber einer (Klein-)PV-Anlage, die nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegt? 2. Welche (besonderen) Anforderungen sind an die Zuordnung zum Betriebsvermögen in diesem Fall zu stellen? 3. Welche Nachweise sind erforderlich (z.B. „Fahrtenbuch“ für das Rad)?
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