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Kfz,Pkw,Nutzung

Sachverhalt: Unser Mandant ist selbstständig tätiger Physiotherapeut. Aufgrund überwiegend betrieblicher Nutzung stellt sein auch privat genutztes Kfz notwendiges Betriebsvermögen dar. Mangels Fahrtenbuch versteuert er den Privatanteil mit Hilfe der 1-%-Regel. Für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist der Privatanteil mit der 0,03-%-Regel zu versteuern. Frage: Wie verhält es sich, wenn unser Mandant an manchen Wochentagen nicht direkt von der Wohnung zur Praxis fährt, sondern – auf Umwegen – Hausbesuche bei Patienten absolviert und erst danach die Praxis aufsucht? Falls diese Wegstrecken bei den Hinfahrten als rein betrieblich veranlasst gelten, wie sind dann die Heimfahrten steuerlich zu behandeln? Entfällt an diesen Tagen eine Ermittlung des Privatanteils mit Hilfe der 0,03-%-Regel komplett?
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