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Deutschlehrgang,Berufsausbildung,§ 9 Abs. 6 EStG

Eine in Deutschland tätige Rumänin, der deutschen Sprache nicht mächtig, möchte Sprachlehrgänge in Deutsch für ihre Landsleute geben. Sie besucht zu diesem Zweck einen Deutschlehrgang. Sind die Aufwendungen als Aufwendungen in einem nicht ausgeübten Beruf zu berücksichtigen?
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