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Doppelte Haushaltsführung,Werbungskosten,Unentgeltliche Nutzungsüberlassung

Sohn hat Hauptwohnsitz in einem Mietshaus der Eltern und wohnt dort unentgeltlich in einer eigenen Wohnung, nebenwohnsitzlich ist er am Studienort gemeldet. Frage: Ist es für den Anerkennung der Kosten einer doppelten Haushaltsführung am Studienort schädlich, dass die Wohnung am Lebensmittelpunkt kostenfrei überlassen wird?
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