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Kindergeld,Erstausbildung,mehraktige Berufsausbildung

Ein volljähriges Kind (K) hat seine Ausbildung zum Anlagenmechaniker für Heizung/Sanitär zum 28.02.2020 beendet. Da dies aber nicht sein angestrebtes Berufsziel ist, führt K eine Ausbildung zum Meister (Sanitär, Heizung, Klima) ab September 2020 fort. Mangels Ausbildungsplatz kann die Meisterausbildung nicht sofort ab März 2020 begonnen werden. Somit kommt es zu einer Übergangszeit von sechs Monaten, in denen K ein Praktikum im väterlichen Betrieb (Heizung und Sanitär) ausüben wird. Hier wird die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht überschritten. Hat K während der Praktikumszeit sowie während der Meisterausbildung Anspruch auf Kindergeld?
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