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Aufteilung,Steuerschuld,Insolvenz

Ein Ehepaar, es arbeiten 2018 beide unselbständig. Der Ehemann ging mit einem Einzelunternehmen 2017 in Insolvenz, die Ehefrau ist nicht insolvent. Für 2018 ergibt sich bei Einzelveranlagung von Ehegatten ein Guthaben aus Lohnsteuerabzug, der die Einkommensteuer übersteigt (beide Steuerklasse IV). Bei Zusammenveranlagung ist das Guthaben größer, allerdings geht das ja dann bezüglich des Ehemannes an die Insolvenzmasse. Muss ich Einzelveranlagung wählen, oder ist bei Aufteilung des Erstattungsanspruches nach § 37 AO sichergestellt, dass der Anspruch der nicht insolventen Ehefrau an diese ausbezahlt wird?
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