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Kindergeld,Auszahlung,§ 32 EStG

Ich bitte Sie, mir zu folgenden Fragestellungen rund um das Kindergeld einen Überblick zu geben: „Kindergeld bei Auszubildenden & Studierenden:“ Wie verhält es sich, wenn die Kinder für die Ausbildung und das Studium von zu Hause ausziehen müssen? Erhalten die Eltern dann immer noch das Kindergeld? Macht es dabei einen Unterschied, ob die Kinder noch zu Hause gemeldet sind – oder wenn sie sich im neuen Zuhause anmelden? Können Kinder auch direkt das Kindergeld beantragen? Oder läuft es immer über die Eltern? Wie hoch sind die Sätze?
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