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Einmalzahlung Gehalt,Beginn eines Jahres bis Ende März,Märzklausel (§ 23a Abs. 1 S. 1 SGB IV)

Eine Mandantin erhält voraussichtlich im Februar 2021 eine Einmalauszahlung aus einer privaten Rentenversicherung. Diese wurde bisher nach § 3 Nr. 63 EStG im Lohn steuerfrei behandelt, sodass die Auszahlung steuerpflichtig ist. Frage: Spielt es eine Rolle, wann sie im Jahr 2021 die Einmalauszahlung erhält, oder wird diese in jedem Fall im Jahr 2021 versteuert? Dies wäre wichtig zu wissen, da im Jahr 2021 die Auszahlung steuerlich günstiger ausfallen würde. Eine Zuordnung zum Jahr 2020 wäre ungünstig.
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