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Einkommensteuer,Darlehen mit Rangrücktritt,Passivierungsverbot

Es wurde ein Rangrücktritt vereinbart (Formulierung unstrittig korrekt als mit „Tilgung aus freiem Vermögen“). Jetzt wurde das Darlehen, obwohl mit einem Rangrücktritt versehen, teilweise getilgt. Hat dies steuerliche Implikationen?
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