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Einkommensteuer,Sonderbetriebsvermögen,PV-Anlage

Die natürlichen Personen TF und RF sind, jeweils zu 50 %, Gesellschafter an einer gewerblich tätigen GmbH und an einer Besitz GmbH & Co. KG. Die Besitz GmbH & Co. KG vermietet ihre Grundstücke an die GmbH. Es ist geplant, dass TF und RF eine Solar GbR gründen, welche in eine Photovoltaikanlage investiert. Die Photovoltaikanlage soll auf dem Dach des Betriebsgebäudes installiert werden. Zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Betriebsgebäudes (welches an die GmbH vermietet ist) ist die GmbH & Co. KG. Der produzierte Strom wird zu rd. 75 % an die gewerblich tätige GmbH verkauft, welche diesen auch selbst verbraucht. Die weiteren 25 % werden gegen eine Vergütung in das Stromnetz eingespeist. Frage: Wird durch die Nutzung der Dachfläche (um die Photovoltaikanlage zu installieren) die GbR zum Sonderbetriebsvermögen bei der GmbH & Co. KG – oder umgekehrt die GmbH & Co. KG zu Sonderbetriebsvermögen bei der GbR? Die Nutzung der Dachfläche kann entgeltlich oder unentgeltlich gestaltet werden.
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