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Einkünfte und Bezüge,§ 32 Abs. 4 EStG,Leistung aus Erbauseinandersetzungsvertrag

Situation: Es handelt sich um ein erwachsenes Kind, das schon seit Geburt behindert ist. Das Kind ist an einer Erbengemeinschaft beteiligt, aus der es bisher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hatte. Im Jahr 2018 wurde ein Erbauseinandersetzungsvertrag mit den restlichen Erben gemacht. Hiernach scheidet das behinderte Kind aus der Erbengemeinschaft aus gegen Zahlung eines Geldbetrags, der in Form eines Darlehens von dem Kind wieder an die Erbengemeinschaft gewährt wurde. Der Auszahlungsanspruch entspricht hierbei dem Anteil des Kindes am Gesamtwert des Nachlasses. Fragen: 1. Handelt es sich bei dem von der Erbengemeinschaft an das Kind bezahlten Geldbetrag um im Rahmen der Prüfung, ob das Kind gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, zu berücksichtigende Einkünfte und Bezüge? 2. Sind die Tilgungszahlungen der Erbengemeinschaft aus dem von dem Kind an die Erbengemeinschaft gewährten Darlehen im Rahmen der Prüfung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG als Einkünfte und Bezüge zu berücksichtigen?
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