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ARGE,Bau

Unsere Mandantin hat mit einem anderen Bauunternehmen eine ARGE (Arbeitsgemeinschaft) gegründet. Ich gehe davon aus, dass Zweck, Hintergrund und Definition einer ARGE hier nicht erläutert werden müssen. Wie ist nun das Ergebnis aus dieser ARGE zu versteuern? Die ARGE unserer Mandantin wurde 2018 eingerichtet. Sie besteht so lange, bis das Bauprojekt abgeschlossen ist. Dies geschieht wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2020. Wie ist nun das Ergebnis der ARGE in den einzelnen Jahren unserer Mandantin zu erfassen? Eine „einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung“ gibt es laut unserer Information nicht, zumindest nicht jährlich. Bitte geben Sie mir einen kurzen Überblick über die Versteuerung des jährlichen Ergebnisses und die bilanzielle Handhabung.
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