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§ 255 Abs. 1 HGB,§§ 741 ff. BGB,§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO,Zurechnung und Aktivierung bei Bruchteilseigentum

Eine GmbH kauft einen Server gemeinsam mit vier weiteren Firmen. Jede der Firmen ist Eigentümer von 1/5 des Servers. Die Anschaffungskosten werden auf insgesamt fünf Firmen verteilt. Angenommen, der Preis für den betreffenden Server beträgt 10.000 Euro. Dann zahlt jede Firma jeweils 2.000 Euro. Jede Firma erhält eine Rechnung über 2.000 Euro (mit Hinweis auf Berechnung des Preises).  Frage: Ist die GmbH Teil einer Bruchteilgemeinschaft geworden und darf sie ohne weiteres ihren Anteil an dem Sachgegenstand in der Bilanz ausweisen und abschreiben? Oder konkreter: Darf die GmbH den Server mit 2.000 Euro aktivieren und entsprechend abschreiben?
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