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Handwerkerleistungen,Haushaltsbegriff,§ 35a Abs. 3 EStG

Sachverhalt: A ist Eigentümer eines Einfamilienhauses, welches von A seit Jahren selbst genutzt wird. Im Jahr 01 saniert A das Objekt und bleibt allerdings weiterhin auch im Rahmen der Sanierung im Objekt wohnen. Die Grundmauern des Gebäudes bleiben bestehen. Das Finanzamt ist der Auffassung, dass durch die Generalsanierung ein neues Wirtschaftsgut (Neubau) entsteht und somit die Handwerkerleistungen zu keiner Steuerminderung gem. § 35a EStG führen. Frage: Ist die Auffassung des Finanzamts zutreffend, da die Leistungen der Handwerker in der eigenen Wohnung erbracht werden? Die Einschränkung der Bewohnbarkeit in einzelnen Teilen i. R. der Bautätigkeiten führt m. E. nicht zum Verlust des Wohnungsbegriffs.
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