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Einkommensteuer,Steuerliche Forschungsförderung,Voraussetzungen

Seit 1.1.2020 wird die Forschung und Entwicklung durch eine Zulage i.H.v. 25 % der förderfähigen Aufwendungen gefördert. Insbesondere handelt es sich bei den Aufwendungen um die zugehörigen Personalkosten, welche mit 25 % der Bemessungsgrundlage mit einer Zulage gefördert werden. Es stellt sich die Frage der Umsetzung und der Dokumentationsanforderungen. Ich nenne drei konkrete Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: 1. Kunststoffproduzent E forscht an einem Kunststoff für Verpackungen, welcher in der Produktion umweltfreundlicher sein soll und eine längere Haltedauer haben soll. Nachweislich unternimmt er diese Forschung und Entwicklung, der Erfolg ist offen. 2. Das Produktionsunternehmen K baut Gartenhäuser und entwickelt immer neue Produkte, welche auch nachweislich an den Markt kommen. 3. Einzelunternehmer P forscht an einem Torfersatzstoff. Erfolge sind möglich, aber nicht garantiert. Fragen: 1. Unter welchen Voraussetzungen ist welches Projekt förderfähig? Kommt es auf den konkreten Erfolg der Forschung an oder reicht auch der nachweisliche Versuch? 2. Wie erfolgt die Dokumentation der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit? Muss eine konkrete Zeiterfassung erfolgen oder gibt es konkrete Formulare?
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