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Ehrenamt,Pauschale,WK

Unsere Mandantin ist hauptberuflich selbstständig sowie nicht selbstständig als Pilatestrainerin tätig. Zudem erhielt sie die Anfrage eines Turnvereins, zwölf Pilates-Std./Jahr zu geben. Der Verein möchte der Mandantin im Gegenzug eine Übungsleiterpauschale zahlen, so dass die Mandantin keine Rechnungen schreiben muss und über den Verein versichert ist. Fraglich ist jedoch, ob es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt, da die Mandantin Pilateskurse auch als Hauptbeschäftigung anbietet. Muss sich die nebenberufliche Tätigkeit auch inhaltlich von der Hauptbeschäftigung unterscheiden oder kommt trotz der gleichen Hauptbeschäftigung eine nebenberufliche Tätigkeit in Frage?
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