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Einnahmenüberschussrechnung,Abflussprinzip und Ausnahmen,§ 11 Abs. 2 EStG

Ein EÜR finanziert einen Bagger: Er finanziert auf fünf Jahre, zahlt Zinsen, Disagio und eine Ratenschutzversicherung, alles wird in die Raten mit einberechnet. Welche Positionen sind abzugrenzen? Alle oder nur die Zinsen? Was wäre, wenn die Finanzierung nur über drei Jahre wäre? Würde das einen Unterschied machen?
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