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§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG,§§ 179,180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO,H 15.7 Abs. 4 (Allgemeines) EStH,H 15.6 Abs. 7 (Allgemeines) EStH,§ 16 EStG,§ 6 Abs. 3,Abs. 5 EStG,§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG,Übertragung einer Betriebsaufspaltung

Vater (V) will im Rahmen der Generationennachfolge seine GmbH und seine Verpachtungs-Einzelunternehmung an seine beiden Söhne (S1 und S2) zu gleichen Teilen von je 50 v.H. übertragen. Aus der EU wird dann eine Personengesellschaft. Im Vermögen der Verpachtungs-EU befinden sich auch die GmbH-Anteile (Betriebsaufspaltung) und Gebäude und Maschinen. Können die kompletten Firmen- bzw. Anteile an die beiden Söhne ohne Auflösung Stiller Reserven, also unter Beibehaltung der Betriebsaufspaltung, übertragen werden? Die Gebäude sollen dabei in das Sonderbetriebsvermögen eines Sohnes übertragen werden.
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