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Bewirtung eigener Mitarbeiter,Betriebsausgaben,§ 4 Abs. 4 EStG

Ein Einzelunternehmer bewirtet einen Arbeitnehmer. Wie sind die Kosten zu erfassen? Die Bewirtung des Arbeitnehmers ist voll abzugsfähig. Was ist mit dem Anteil des Unternehmers? Handelt es sich dabei um Privatentnahmen? Was ist mit dem Vorsteuerabzug?
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