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Kaufpreisaufteilung,Anschaffungskosten ETW,§ 6 EStG

Unsere Mandantin hat im Jahr 2018 eine ETW gekauft. Im Notarvertrag wurde festgelegt, welcher Anteil des Kaufpreises auf den Gebäudeteil und welcher Anteil auf den Grund und Boden entfällt. Das Finanzamt erkennt diese Aufteilung nun nicht an und verweist auf das bekannte Excel-Tool zur Aufteilung. Hat ein Einspruch gegen diese Aufteilung des Finanzamtes Aussicht auf Erfolg?
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