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Künstlersozialabgabe,Ausland

Sachverhalt Meine Mandantin betreibt eine Werbeagentur. Für Kunden dreht sie Imagefilme, die v.a. im Bereich Social Media Anwendung finden. Für das Drehen der Filme reist sie um die Welt und setzt ihre Projekte in vielen verschiedenen Ländern um. Als global vernetzte Person nimmt meine Mandantin häufig die Unterstützung von Personen in Anspruch, die vor Ort leben und arbeiten. Viele dieser Dienstleistungen könnten als Tätigkeiten klassifiziert werden, die der Künstlersozialabgabe unterliegen (z.B. Grafikdesign). Fragen: 1. Unterliegen die o.g. Tätigkeiten der Künstlersozialabgabe, auch wenn die Leistenden ausländische Personen mit Wohnsitz im Ausland sind und der Leistungsort ebenfalls im Ausland liegt? 2. Gibt es Ausschlusskriterien, durch welche die Künstlersozialabgabe bei Auslandssachverhalten entfällt?
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