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§ 22 Nr. 2,§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 1 Abs. 1a GrESt,§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a UStG,Sondereigentum an einem Grundstück

Ein Grundstück wird zu Bruchteilen von den natürlichen Personen A, B und C gekauft. Darauf wird ein Gebäude (ETW zu Wohnzwecken vermietet) errichtet, welches nach Fertigstellung per Teilungserklärung in Sondereigentum aufgeteilt werden soll. Jeder (A, B, C) hält seine ETW im Privatvermögen und vermietet (alleine, nicht in Gemeinschaft). Das Grundstück wird direkt anteilig von A, B, C gekauft (zu Bruchteilen), zu welchen Anteilen später auch die Immobilie per Teilungserklärung in Sondereigentum aufgeteilt wird. Ist es richtig, dass aufgrund dieses Vorgehens nach Fertigstellung und Teilungserklärung in Sondereigentum keine Steuer ausgelöst wird (keine GrESt, da Anteile gleich geblieben, einkommensteuerlich, da kein Veräußerungsvorgang, kein privates Veräußerungsgeschäf)? Bezüglich der Rechnungsstellung während der Bauphase, da Vermietung zu Wohnzwecken hier umsatzsteuerlich irrelevant, aber ist es zwingend erforderlich, dass hier Vor- und Nachnamen von A, B und C auf jeder Rechnung vollständig enthalten sind?
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