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Einkommensteuer,Betriebsausgaben,Erbfallkosten

Ich habe das Konstrukt einer dreistöckigen KG. Ganz oben ist eine Konzern KGaA. Hier werden durch die Prüfungsgesellschaften entsprechende Berechnungen für erbschaftsteuerliche Zwecke erstellt. Diese werden an die unteren Gesellschaften weiterberechnet. Jetzt haben wir auf der unteren Ebene eine BP, und die will die Berechnungen bzw. Kosten nicht als Betriebsausgaben anerkennen. Letztendlich sind es Beratungskosten, die weiterberechnet wurden, denen sich die untere Gesellschaft nicht entziehen konnte und was auch nichts genützt hat. Natürlich sind ErbSt-Berechnungen grds. privat, aber der gemeine Wert der Beteiligung hat auch etwas Betriebliches?! Ist die Auffassung der BP korrekt?
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