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§ 8 EStG,§ 6a KStG,Verzicht auf Pensionsrückstellung

Wir legen Ihnen folgenden Sachverhalt zur Beurteilung vor: Die A-GmbH möchte die bei ihr passivierten Pensionsrückstellungen (1. für laufende Pension des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers und 2. für die Anwartschaft des 50-%-Gesellschafter-Geschäftsführers) auf die Schwester-GmbH (B-GmbH) überführen. Bei der B-GmbH handelt es sich um eine Komplementär-GmbH, die dann auch zur Rentner-GmbH wird. Der noch aktive Gesellschafter-Geschäftsführer soll auf den Future-Service verzichten. Die Rückstellungen werden zum versicherungsmathematischen Barwert übertragen. Unsere Lösung: Auf der Grundlage des BFH-Urteils vom 18.6.2016, VI R 18/13, dem BMF-Schreiben vom 4.7.2017, BStBl. I 2017, 833 und §§ 3 Nr. 55, 4f EStG erscheint uns das möglich. Frage 1: Beurteilen Sie das auch so? Frage 2: Halten Sie eine verbindliche Auskunft für empfehlenswert?
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