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Veranlagungspflicht,§ 46 Abs. 2 EStG,§ 46 Abs. 4 EStG

Kurze Sachverhaltsschilderung: Veranlagungszeitraum 2015 Steuerpflichtiger geschieden, bezieht Einkünfte, § 19 EStG (Zeitraum 15.09.–31.12.2015), jedoch unter Berücksichtigung StKl. III. Es liegen keine Tatbestände für Ehegattenveranlagung vor. Ehemaliger Partner: Einkunftsart unbekannt Liegen durch den Bezug der Steuererklasse III Pflichtveranlagungstatbestände somit vor?
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