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Übungsleiter,Pauschale,EStG

Ein Verein beschäftigt einen Übungsleiter mit je 200 € mtl. (2.400,– € im Jahr). Zusätzlich bekommt er noch Fahrtkostenerstattung von der Wohnung zur Übungshalle 70,– € pro Monat (840,– € im Jahr). Wie ist dies sozialversicherungstechnisch zu sehen? Da die Fahrtkosten nicht pauschaliert wurden, unterliegen diese voll der Sozialversicherung? Und 2. In dem oben genannten Fall hat der Übungsleiter 3.240,– € Einnahmen minus 2.400,– € Übungsleiterfreibetrag gleich € 840,– €. Unterliegen diese voll der Einkommensteuer? Oder darf ich trotz des Übungsleiterfreibetrages (der ja für Auslagenersatz gewährt wird) nochmal um die Fahrtkosten kürzen und es ist bei der Einkommensteuer nichts steuerpflichtig?
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