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Einkommensteuer,Sonderbetriebsvermögen,Darlehensforderung

Sachverhalt: Die Grundbesitz verwaltende S KG vermietet das Betriebsgebäude an die S GmbH, die dort ihrer operativen Tätigkeit nachgeht. Die S KG ist zu 66 % an der S GmbH beteiligt. Die restlichen Anteile an der S GmbH halten die Gesellschafterinnen AH und WH mit jeweils 17 %. An der S KG sind AH und WH zusätzlich mit jeweils 1/3 beteiligt, die restlichen 1/3 werden von MH (Mutter von AH und WH) gehalten. Frage: Wenn AH der S GmbH ein Darlehen gewährt, ist die Darlehensgewährung dem Sonderbetriebsvermögen 2 zuzuordnen bzw. stellen die erhaltenen Darlehenszinsen Sonderbetriebseinnahmen von AH bei der S KG dar?
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