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Einkommensteuer,Betriebsausgabenabzug,Aufwendungen Karneval

Mein Mandant ist Einzelunternehmer und stark im Karneval engagiert. Hierzu fallen auch Kosten für einen Wagen im Rahmen des Karnevalszugs und erhebliches Wurfmaterial an. Da dies am Ort der Tätigkeit stattfindet, hat dies auch eine erhebliche Werbewirkung. Ist es möglich, dies als Werbung und Streumaterial als Betriebsausgabe abzusetzen? Muss ein geschätzter Privatanteil abgezogen werden?
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