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§ 1a EStG,Progressionsvorbehalt,§ 32b EStG

Eine Mandantin lebt in Deutschland und ihr Ehemann in Spanien. Ich habe die Einkommensteuererklärung 2018 für die Ehefrau erstellt unter der Annahme, dass der Splittingtarif zutrifft. Das Finanzamt hat meinem Antrag zugestimmt, allerdings die Einkünfte des Ehemanns aus Spanien in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterworfen. Meine Frage ist, ob die Vorgehensweise vom Finanzamt korrekt ist oder ob ich Einspruch einlegen kann, weil die Einkünfte nicht zu berücksichtigen wären.
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