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GGf,Honorar,GmbH

Fall: Einmann-GmbH. Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist bisher bei der GmbH mit Gehalt angestellt. Er will ab sofort auf Honorarbasis für die GmbH tätig werden. Die GmbH ist im IT-Bereich tätig. Frage: Was muss er dabei beachten? Geht das so ohne Weiteres, dass er als einziger Gesellschafter für die (seine) GmbH als Honorarkraft tätig wird? Selbstverständlich hat er dann im privaten Bereich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Oder wird er als Freiberufler selbständig tätig? Ist Weiteres zu beachten? Sofern es grundsätzlich möglich ist, auf Honorarbasis für die GmbH zu arbeiten.
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