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Abfindung Pflichtteil,Anschaffungskosten

Unser Mandant hat als Alleinerbe ein bebautes Grundstück geerbt. An die Tochter des Verstorbenen hat er 15.000 € Abfindung bezahlt, damit sie auf ihren Pflichtteil verzichtet (alles notariell beurkundet und durchgeführt). Das Einzige, was unserer MD geerbt hat, war das Haus + Grundstück + Schulden. Das Haus wird renoviert und vermietet. So gesehen bezog sich der Pflichtteil nur und ausschließlich auf das geerbte Grundstück. Es gab kein weiteres Vermögen. Stellt die Abfindung für den Pflichtteilsverzicht Anschaffungskosten dar, die wir bei V+V abschreiben könnten?
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