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GmbH-Anteil,Nießbrauch,Ablösung Nießbrauch,§ 17 EStG

Ehemann ist zu 100 % Gesellschafter seiner GmbH; im Jahr 2017 trat er 50 % seiner GmbH-Anteile an seine Ehefrau im Rahmen einer Schenkung ab; gleichzeitig behielt sich der Ehemann auf den abgetretenen Anteil den Vorbehaltsnießbrauch vor. Die Ehefrau bestellte dem Ehemann damit auf Lebenszeit den unentgeltlichen Nießbrauch. Der Gewinnanspruch steht dem Nießbraucher vor; er erstreckt sich auch auf den Liquidationserlös. Das Nießbrauchsrecht des Ehemanns am Anteil der Ehefrau soll im Jahr 2019 zwischen den Ehegatten voll entgeltlich abgelöst werden; der Ablösewert soll sich am Unternehmenswert orientieren; löst die entgeltliche Ablösung des Nießbrauchs bei den Eheleuten eine Ertrags- oder Schenkungsteuer aus? 
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