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Vermietung,Grundstücksgemeinschaft,Miteigentum

Ein nicht verheiratetes Paar hat gemeinschaftlich ein Grundstück zu unterschiedlichen Eigentumsanteilen gekauft. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass jedem Käufer ein separater Gebäudeteil zur Verwaltung und Nutzung zugewiesen wird. Die darauf entfallenden Kosten soll der entsprechende Berechtigte tragen.Sondereigentum wurde nicht begründet.Die Gebäudeteile sollen jeweils dem anderen Miteigentümer vermietet werden. Können die Einnahmen und Ausgaben steuerlich dem jeweiligen Miteigentümer zugerechnet werden?
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