Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Ferienwohnung,Selbstnutzung,Ferienhaus

Unser Mandant hat eine Ferienwohnung ausschließlich zu Vermietungszwecken. Eine Eigennutzung findet und fand nicht statt. Bislang hat die Finanzverwaltung die Einnahmen und Ausgaben zu 100 % wie beantragt angesetzt.Im Erläuterungsteil des Einkommensteuerbescheides steht nun: Ab dem Kalenderjahr 2017 können Sie den Umfang der tatsächlichen Selbstnutzung der Ferienwohnung nicht mehr nachweisen, da Sie keinen offiziellen Vermittler mehr haben. Somit ist davon auszugehen, dass die Leerstände der Ferienwohnung zu gleichen Teilen durch das Vorhalten zur Selbstnutzung und das Bereithalten zur Vermietung entstanden sind und damit die hierauf entfallenden Aufwendungen zu je 50 % der Selbstnutzung und der Vermietung zuzuordnen und der Vermietung zuzuordnen sind. BMF v. 08.10.2004, a.a.O., Rdnr. 23. Richtig?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen