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§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG,§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG,BMF-Schreiben vom 18.07.2003 (BStBl. I S. 386),Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten

Bitte um Info zu folgendem Sachverhalt:Erbfall im Jahr 2017, zur Erbmasse gehört ein Zweifamilienhaus; Erbauseinandersetzung im Jahr 2018 mit dem Resultat, dass ein Geschwister dem anderen 150.000 € als Ausgleichszahlung leistet.Das übernehmende Geschwisterteil will umfangreich renovieren. Der Gesamtaufwand wird auch ca. 150.000 € betragen. Zu renovieren sind Elektro, Heizung und Fenster.Inwieweit liegen ggf. Instandhaltungsaufwendungen vor, die auf bis zu fünf Jahre verteilt werden können, bzw. wie sieht es im vorliegenden Fall mit anschaffungsnahen Aufwendungen auf den ererbten Teil aus?Bitte kurze Stellungnahme zu 15-%-Grenze innerhalb von drei Jahren, wesentliche Verbesserung, Renovierung auf Raten etc.Wie stellt sich die momentane Rechtslage dar?
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