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AfA,nachträgliche HK

Die Privatperson A kauft im Jahr 2014 eine Halle und ordnet diese dem Privatvermögen zu, ursprüngliches Baujahr 2003. Diese Halle besteht aus einem Metallgerüst, aber in keinster Weise aus Steinen. Man hätte sagen können, es handele sich um eine Leichtbauhalle.Es erfolgt aber eine Abschreibung von 2 % pro Jahr. Aus heutiger Sicht wäre auch eine Abschreibung über 14 Jahre (Leichtbauhalle) denkbar gewesen. Ende 2018 und 2019 wird die Halle aufwendig saniert/neu ausgerichtet. Das heißt, es werden Dämmungsmaßnahmen durchgeführt, Fenster eingesetzt, das Dach wird bearbeitet, Sanitär- und Elektroarbeiten durchgeführt; ursprüngliche Anschaffungskosten 250.000 € (Gebäude), jetzt durchgeführte Maßnahmen haben einen Wert i.H.v. 750.000 €. Vorher handelte es sich um eine Halle für Lagerzwecke (Kalthalle) und jetzt können Menschen in der Halle arbeiten (sog. Warmhalle). Eine Massivbauhalle aus gemauerten Steinen liegt aber nach wie vor nicht vor, sondern eine Metall-/Stahlkonstruktion, welche gut gedämmt ist.Es wird aber keine zusätzliche Fläche geschaffen. Die Halle wird lediglich in zwei Bereiche aufgeteilt und soll an zwei Mieter vermietet werden. Es kommt aber hinzu, dass die Arbeiten im Herbst 2018 beginnen, am 1. Dezember 2018 der erste Mieter (Handwerksbetrieb) in die Halle während der Bauphase einzieht und die Bauarbeiten weitergehen. Am 1. Juli sollen die Arbeiten abgeschlossen sein und der andere Mieter (Logistikunternehmen) zieht ein.Es stellt sich die Frage, wie die Bauaufwendungen steuerlich angesetzt werden, insbesondere geht es um die Abgrenzung Erhaltungsaufwendungen/Aktivierung, die Abschreibungsdauer und den Beginn der Abschreibung.Der Steuerberater hat folgenden Gedanken: Durch die umfangreichen Baumaßnahmen wird der Halle ein neues Gepräge gegeben. Alle Aufwendungen sind zu aktivieren. Allerdings ist die Abschreibungsdauer neu zu schätzen. Er geht von einer Dauer von 20 Jahren aus, so wie die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung u.a. Hallen einordnen. Er würde die gesamten aktivierten Baumaßnahmen (inklusive der Bestandteile im Jahr 2014) über 20 Jahre abschreiben. Fragen:1. Ist der Gedanke des Steuerberaters steuerlich umsetzbar?Wenn nein, wie müssten die Bauaufwendungen steuerlich behandelt werden? 2. Wann beginnt die Abschreibung neu zu laufen, da ja Teile der Arbeiten abgeschlossen sind und ein Mieter einzieht, während aber insgesamt an der gesamten Halle weiter gebaut wird?3. Gibt es Spielraum, dass Teile der Aufwendungen Erhaltungsaufwand darstellen, denn die Dämmungsmaßnahmen könnten isoliert betrachtet Erhaltungsaufwand darstellen? Anmerkung:Auf anschaffungsnahe Aufwendungen braucht nicht eingegangen werden.
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