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ausschließliche Nutzung des Fahrzeugs,Kfz-Kosten,§§ 9,21 EStG

Unser Mandant ist im Besitz von vier Mietobjekten an unterschiedlichen Orten. Die Wohnungen werden an Privatpersonen zu Wohnzwecken vermietet. Dazu hat er einen Hausmeister eingestellt und stellt diesem einen Nissan Navara mit Lkw-Zulassung zur Verfügung, welche ausschließlich von dem Hausmeister gefahren wird. Jedoch keine Privatnutzung. Können die tatsächliche Kfz-Kosten in den Vermietungen als Werbungskosten zu 100 % geltend gemacht werden?
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