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§ 21 II EStG,Mitepreisermäßigung

Vater baut Wohngeschäftshaus mit sechs Einheiten. Der ortsübliche Mietpreis (es gibt keinen Mietpreisspiegel) für eine Gewerbeeinheit liegt bei € 8,–. Der Mieter Nr. 1 (Elektrikerhandwerk), nicht nahe stehend, mietet für € 5,50, da die Nachfrage an diesem Standort für derartige Immobilien sehr schlecht ist. Vater möchte nun an seine gewerbetreibende Tochter (Maklerin) zwei Einheiten vermieten zum Preis von € 4,80 (also ca. 15 % unter dem Preis des fremden Elektrikers).Kann der Mietpreis des Elektrikers als Fremdvergleich herangezogen werden oder gilt in einem solchen Fall auch der ortsübliche Mietpreis? Da der Vater das Objekt voll finanziert hat, möchte er keine Einschränkung hinsichtlich dem Ansatz seiner Kosten in der V.u.V.
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