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V&V,Sanierung,Aufwand

A kauft im Jahr 2018 eine leerstehende Eigentumswohnung (ETW), Bj. 1960 für 1 Mio. EUR mit 150 qm Wohnfläche. Das Finanzamt (FA) teilt den Kaufpreis in 20 % Gebäudeanteil, 80 % Grund und Boden (GuB) auf. Die ETW ist heruntergewirtschaftet. A lässt daher den Bodenbelag, Fliesen, und Anstrich der ETW erneuern, Kosten im Jahr 2018 100.000 EUR. Ab 2019 ist die ETW vermietet. Das FA will die Erhaltungsaufwendungen nicht sofort zum Abzug zulassen, weil diese 15 % der AK übersteigen, sondern nur über die AfA auf 50 J. verteilt. Zu Recht?
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