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Vermietung an einen Ehegatten,Grundstück,§ 21 EStG

Die Eheleute MF sind Eigentümer eines Hauses zu je 50 %. Die Eheleute vermieten als Grundstücksgemeinschaft (umsatzsteuerfrei) Räume an die Ehefrau, die daran eine Freiberuflerpraxis (ohne USt) betreibt. Monatliche Miete = 2.000 EUR. Der auf die EF entfallende 50 % Gebäude- und Grund-und-Boden-Anteil wurde stets als Betriebsvermögen behandelt (inkl. AfA auf den 50%igen Gebäudeteil). In der Gewinnermittlung der Ehefrau wurden stets 50 % der Miete (1.000 EUR mtl.) als Aufwand gezeigt. In der Einkommensteuererklärung (Zusammenveranlagung) wurden 50% der Miete als Mieteinnahmen des Ehemannes versteuert.Frage: Ist die steuerliche Behandlung der Miete korrekt? Oder müsste in der Gewinnermittlung der Ehefrau der volle Mietaufwand angesetzt werden – also inklusive des Teils, der auf das „eigene“ Teil der EF entfällt – und korrespondierend bei den V+V-Einkünften ebenfalls der volle Betrag?(Einkommensteuerlich würde dies freilich zum gleichen Ergebnis führen, aber es ist aus anderen Gründen relevant, ob die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit korrekt ermittelt wurden.)
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