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Liebhaberei,Totalüberschussprognose,Steuerfreie Veräußerung

In den Jahren 1998 bis 2016 wurde ein Gesamtverlust aus V+V i. H. v. 160.475 € beim Finanzamt geltend gemacht. Das Finanzamt gibt natürlich jetzt vor, dass ein Totalgewinn nicht mehr erreicht werden kann, und will die Verluste der letzten fünf Jahre streichen.Die Entwicklung, wie es zu den Verlusten kam, kann erklärt werden. Allerdings stellt sich jetzt die Frage, ob man den Wert des Gebäudes als Argument anführen kann. Natürlich kommt es im Privatvermögen steuerlich zu keiner Auflösung von stillen Reserven (anders als im Betriebsvermögen). Aber wirtschaftlich besitzt das Gebäude ja einen Wert. Wenn man diesen den Verlusten und zukünftigen Gewinnen gegenüberstellt, ergibt sich sehr wohl ein Totalüberschuss.Wie sehen Sie dies?
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